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Fairsicherungsbüro unabhängige Finanzberatung

und Versicherungsvermittlung GmbH

Riehler Str. 21
50668 Köln
Telefon: 0221 – 20899-0
Fax: 0221 – 20899-20


E-Mail: info@fairkoeln.de

HRB 33300; Amtsgericht Köln;


GF Hans Anton Schmidt

und Carolin Brockmann

FA Köln Mitte;
StNr. 215/5815/0973  
Versicherungsvermittler:

Verm.Reg.Nr. gem. §34d GewO: D-1J7Z-XGED0-25 IHK zu Köln

Finanzanlagenvermittler:
Verm.Reg.Nr. gem. §34f GewO:  D-F-142-KB11-11 IHK zu Köln

Immobiliendarlehensvermittler:

Verm.Reg.Nr. gem. §34 c GewO: D-W-142-8433-60 IHK zu Köln
www.vermittlerregister.org
www.vermittlerregister.info
Versicherungsmakler nach §34d GewO und

Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO
Mitglied im Verbund der Fairsicherungsläden® eG

Gründungsjahr: 1999

Keine Beteiligungen von Versicherungs- und /oder Kapitalanlagegesellschaften am Unternehmen und umgekehrt. Wir sind Versicherungsmakler und arbeiten ausschließlich mit solchen Gesellschaften zusammen, die am deutschen Markt zugelassen und tätig sind und für deren Produkte dies gleichfalls gilt. Als Versicherungsmakler beraten wir unsere MandantInnen. Unsere Beratungsleistungen brauchen unsere MandantInnen nicht gesondert vergüten. Wir erhalten eine Courtage von dem jeweiligen Versicherer, mit welchem unsere MandantInnen einen Versicherungsvertrag abschließen.

Gewerbeamt:

Willy Brandt Platz 2
50679 Köln  

IHK Industrie- und Handelskammer Köln:

Unter Sachsenhausen 10-26

50667 Köln

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.:

Breitestr. 29
10178 Berlin
Tel. 0180 500 5850
(14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen)

Beschwerdestellen für Versicherungsangelegenheiten nach § 42k VVG:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorferstr.108; 53117 Bonn
www.bafin.de
Hotline 0228 4108 7777

Der Versicherungs-Ombudsmann


Postfach 060832
10006 Berlin
Tel. 01804 22 44 24 (24 ct/Anruf)
Fax 01804 22 44 25
E-Mail: beschwerden@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung


Unter den Linden 21
10117 Berlin
Tel. 0800 2550444
Fax 030 2045 8931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de

Beratungsangebot:

Den MandantInnen wird eine Beratung über den gewünschten Versicherungsschutz vor einer Vertragsvermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrages angeboten. Ob eine Beratung gewünscht und erhalten hwurde, ergibt sich aus der Beratungsdokumentation oder einer Beratungsverzichtserklärung der MandantenInnen.

 

Grundlage für die Beratung und Vermittlung des Vertrages:
Kostenfreie Beratung für die MandantInnen. Der Vermittler erhält für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Courtage von dem Produktanbieter/Versicherer. Die MandantInnen schuldet dem Vermittler keine gesonderte Vergütung. Es können individuelle Honorare für Sonderleistungen außerhalb der reinen Vermittlung vor der Beratung vereinbart werden.

Markenrecht:

Fairsicherung® ist eine eingetragene Marke des Verbundes der Fairsicherungsläden eG, Unnauer Weg 7a, 50767 Köln

Nachhaltigkeit in unserem Betrieb und in unserer Beratung

Wir begrüßen, dass in 2021 die Transparenz-Verordnung in Kraft getreten ist. Die Europäische Union hat sich mit Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens zur Verfolgung der darin vereinbarten Klimaziele sowie einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Die Staaten sind allein nicht in der Lage die dafür erforderlichen jährlichen Investitionen aufbringen. Die Transparenz-Verordnung ist ein Baustein, um im Finanzdienstleistungssektor Finanzmittelflüsse hin zu einer treibhausärmeren und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigeren Einwicklung auszurichten.  

Damit gilt nun, dass jedes Versicherungsunternehmen und jeder VermittlerIn, (die/der eine gewisse Größenordnung erreicht), offenlegen muss welche Strategie zur Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien verfolgt wird. Zu vermuten ist, dass dabei das ein oder andere „grüne Image“ aus Pflicht und Marketingüberlegungen entsteht. Doch zugleich bedeutet es auch, dass sich jede/r im Finanzgeschehen Handelnde zumindest nicht mehr an dem Thema herumdrücken kann. Und es bedeutet auch, wenn mehr mitmachen und sich gemeinsam engagieren, werden wir zusammen mehr für unseren Planeten und unser Miteinander erreichen.  

Wir können unsere Strategie darlegen, aber wir sind leider nicht in der Lage die Strategien, die die Versicherungsunternehmen behaupten zu verfolgen, zu überprüfen. Höhere bemühen uns im Rahmen unserer Möglichkeiten aber um eine weitestgehende Aufklärung unserer Mandantinnen und Mandanten.

Seit Start unserer Beratung als Versicherungsmakler in den 1990er Jahren liegt uns das Thema Nachhaltigkeit am Herzen.  

In unserem Büro haben wir z.B. folgende Maßnahmen ergriffen

  • Wir arbeiten weitestgehend papierlos und haben den Papierverbrauch um über 90 % gesenkt.

  • Wir verbrauchen Naturstrom

  • Natürlich trennen wir den Müll

  • Jährlich unterstützen wir gemeinnützige Vereine mit mehr als 2.500 €.

  • Den MitarbeiterInnen werden bezuschusste Jobtickets angeboten.

  • Der Chef fährt mit dem Dienstfahrrad

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten, berücksichtigen wir nur die von Versicherern zur Verfügung gestellen Informationen.

Bei vielen Produkten müssen wir allerdings, was die Nachhaltigkeitsaspekte betrifft, auf die Anbieter verweisen. Zu vermuten ist, dass dabei das ein oder andere „grüne Image“ aus Pflicht und Marketingüberlegungen entsteht. Doch zugleich bedeutet es auch, dass sich jede/r im Finanzgeschehen Handelnde zumindest nicht mehr an dem Thema vorbei blicken kann. Und es bedeutet auch, wenn mehr mitmachen und sich gemeinsam engagieren, werden wir zusammen mehr für unseren Planeten und unser Miteinander erreichen.

Mit Zuversicht erleben wir, dass in 2021 die Transparenz-Verordnung in Kraft tritt. Die Europäische Union hat sich mit Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens zur Verfolgung der darin vereinbarten Klimaziele sowie einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Der Staat allein ist nicht in der Lage die dafür erforderlichen jährlichen Investitionen aufbringen. Die Transparenz-Verordnung ist ein Baustein, um im Finanzdienstleistungssektor Finanzmittelflüsse hin zu einer treibhausärmeren und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigeren Einwicklung auszurichten.

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